Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mieter
Berliner-Ferienwohnungen ®
Vermittlung von Ferienwohnungen
Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen vermittelt - provisionsfrei für den Mieter Übernachtungsleistungen und erbringt keine eigenen Leistungen.
Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter/in und dem Gast zustande. Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie vermittelt Unterkünfte und überprüft im System des Vermieters/in, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft verfügbar ist.
Der Mietvertrag ist ist mit dem Versand des Buchungsformulars verbindlich abgeschlossen. Der Mieter erhält danach eine Buchungsbestätigung sobald die Reservierung vom Vermieter bestätigt ist. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Objekt für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten.
Es gelten die Geschäftsbedingungen und Rücktrittsbedingungen des Vermieters/in.. Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen haftet ausschließlich für die Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz besteht nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur Anwendung zu bringen.
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen, den Vermietern die Buchung der Unterkunft bestätigt. Die Miete wird durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen Vermieters/in bezahlt. Die Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Zahlung kann jedoch auch in bar oder per Kreditkarte erfolgen. Der Gast erhält für die geleistete Zahlung eine Quittung oder Rechnung
Verzug:
Hat der Mieter bei Bezug der Mieträume die fällige Miete nicht bezahlt, gerät er in Verzug und hat der Vermieterin den Mietschaden zu ersetzen. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages:
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
schriftliche Kündigung:
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages der Vermieter/in gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.
Pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter:
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:
Kündigung:
Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat
er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu
ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung
verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte
Entschädigung wie folgt zu zahlen:
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem
Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung
verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte
Entschädigung wie folgt zu zahlen: Wird die Kündigung
mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietantritt
ausgesprochen, ist dem Vermieter kein Schadensersatz zu
leisten. Wird die Kündigung zwischen dem 1. und 7. Tag
vor Mietantritt ausgesprochen, sind 30% des Mietpreises
fällig. Wird die Kündigung am Tage des Mietantritts
ausgesprochen oder der Gast erscheint nicht zum
vereinbarten Termin, ist der volle Mietpreis zu
erstatten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass den Vermietern gar kein bzw. ein geringerer Schaden
entstanden ist
Nachweis eines
geringeren Schadens durch den Mieter:
Der Vermieter wird sich bei
Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des
üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die
Neuvermietung der entsprechenden Wohnungn bemühen. Der
Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem
Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter
nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden sei.
4. Eine Haftung der
Vermieter/in für einfache Fahrlässigkeit wird
ausgeschlossen; das gilt auch für die Haftung des
Vermittlers.
6.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den
gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg







